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Truppenkennzeichen

Wer Dienst leistet kennt es, das Truppenkennzeichen, mit denen Fahrzeuge bei der Fassung zu beschriften sind. Militärfahrzeuge, die länger als zwei Tage durch die Truppe geführt werden, müssen mit der Kennzeichnung der Einheit beschriftet werden, Gefechtsfahrzeuge erhalten zusätzlich eine Gefechtskennzeichnung, wenn der Kommandant es anordnet.

Die Grundlagen

Die Anbringung der Truppen- und Gefechtskennzeichnung ist grundsätzlich im Reglement Verkehr und Transport detailliert geregelt. Dieser Artikel fasst die reglementarischen Bestimmungen informativ zusammen, verbindlich bleibt jedoch immer das Reglement selbst. In der Dokumentation Der Motorfahrzeugführer sind die Vorschriften zusammenfassend enthalten.

Truppenkennzeichnung

Das Truppenkennzeichen identifiziert die Einheit, die das Fahrzeug gefasst hat. Für Truppen der Brigaden und Territorialregionen bezeichnen zwei Grossbuchstaben Brigade und Bataillon/Abteilung, eine folgende Ziffer bezeichnet die Einheit nach dem folgenden Schema:

  • 0 für Stabskompanien und Feuerleitbatterien
  • 1-9 für die Kompanien und Batterien gemäss Nummerierung
  • 9 für Logistik- und Dienstkompanien bzw. -batterien

Dieselbe Kennzeichnung wird auch für die Truppenwegweiser verwendet. Die Truppe kann das dreistellige Kennzeichen durch eine bis drei allenfalls kleinere Ziffern ergänzen, um Züge und Detachemente zu bezeichnen. Einheiten der Lehrverbände sind abweichend gekennzeichnet (drei Grossbuchstaben).

Die silbernen Kennzeichnungsfelder der Fahrzeuge sind mit den Schablonen und der Spezialfarbe aus den Wegweisersortimenten der Truppe zu beschriften. Klebefolien, freihändige Beschriftungen und die Verwendung von Spraydosen sind unzweckmässig und nicht reglementkonform. Die Schrifthöhe beträgt 70-80 mm. Für Personenwagen und Motorräder sind kleine Schablonen zulässig.

Motorwagen haben vorne und hinten, Anhänger und Motorräder jeweils hinten ein Beschriftungsfeld. Bei gepanzerten Fahrzeugen kann es auch aufgespritzt sein.

Militärfahrzeuge bewegen sich auch im zivilen Umfeld. Ein korrekt und sauber aufgetragenes Truppenkennzeichen ist daher eine Visitenkarte der Truppe und ermöglicht zudem die einwandfreie Zuordnung der Fahrzeuge. Nach der Dienstleistung muss das Truppenkennzeichen mit Sicherheitsreiniger entfernt werden. Um Schäden zu vermeiden, sind keine anderen Reinigungsmittel gestattet.

Gefechtskennzeichnung

Auf Befehl des Kommandanten können Gefechtsfahrzeuge mit Gefechtskennzeichen versehen werden. Diese ermöglicht es Truppe und Verkehrsführung, die Gefechtsgliederung auf Distanz zu erkennen. Die Gefechtskennzeichnung besteht in der Regel aus bis zu drei Ziffern und wird bei Pneufahrzeugen in der unteren Hälfte der Fahrer- und Beifahrertüre, bei gepanzerten Fahrzeugen an der üblichen Stelle angebracht. Die Schrifthöhe hat 18 cm zu betragen.

Für die Anbringung sind Schablonen und Farbe der Logistikcenter zu verwenden. Gelegentlich werden auch Kennzeichnungsblachen mit Wechselziffern an die Truppe abgegeben, die eine Anpassung der Gefechtsgliederung für jede Übung gestatten. Für die Entfernung der Gefechtskennzeichen ist nur Sicherheitsreiniger zu verwenden.

Weitere Kennzeichnungen

Das Reglement gestattet weitere Kennzeichnungen. Erstens können Fahrzeuge bei Manövern mit dem Namen von Fahrzeugführer, Partei, Übungsleitung oder Schiedsrichter versehen werden. Diese Beschriftungen können aus nicht reflektierendem Material fahrerseitig unten an der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn die Sicht des Fahrzeugführers dadurch nicht beeinträchtigt wird (Grösse maximal 140 cm²).

Zweitens ist die Anbringung von Truppenkörpersujets durch das Reglement grundsätzlich vorgesehen. Neben anderen Auflagen muss das Sujet durch den Brigadekommandanten bewilligt werden und die Anbringung ist nur auf Magnettafeln gestattet, die durch das Logistikcenter zur Verfügung gestellt werden.

Allerdings stehen die durch das Reglement vorgesehenen Magnettafeln der Truppe aus verschiedenen Gründen bisher nicht zur Verfügung. Die Truppenkörpersujets werden daher häufig direkt auf das Fahrzeug aufgebracht, oftmals auch mit ziviler Sprayfarbe. Dies verursacht Schäden an der Lackierung, einerseits durch bleibende Rückstände (Putznebel, siehe Abbildung) andererseits durch die Beschädigung von Kunststoffteilen durch aggressives Reinigungsmittel. Insgesamt besteht daher derzeit keine reglementkonforme Möglichkeit, Truppensujets anzubringen.

Ausserdienstliche Tätigkeit

Es ist klar durch das Reglement geregelt, dass für Fahrtrainingskurse, die an einem Tag oder einem Wochenende abgehalten werden, keine Truppenkennzeichen erforderlich sind. Überhaupt müssen, wie eingangs erwähnt, die Kennzeichen erst angebracht werden, wenn das Fahrzeug länger als zwei Tage durch die Truppe geführt wird.